Ehevertrag
Als besondere Leistung können wir für Sie auch die Beurkundung von Eheverträgen arrangieren. Dabei wird zunächst der z.B. deutsche Text des Vertrages, den Sie selbst oder mit Ihrem Anwalt in Deutschland formuliert haben, notariell in die georgische Sprache und Schrift übersetzt.
Bei der Beurkundung des Vertrages durch einen georgischen Notar wären dann jeweils ein Dolmetscher für die Sprache der angehenden Braut und einer für die Sprache des angehenden Bräutigams anwesend.
Nach der Beurkundung des Ehevertrages durch den georgischen Notar wird das Dokument dann wieder notariell beglaubigt in die gewünschten Sprachen übersetzt. In der Regel eine Übersetzung in die Sprache der angehenden Braut und einmal in die Sprache des angehenden Bräutigams.
Kosten auf Anfrage, je nach Umfang und Übersetzungsaufwand.